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04.02.2012
Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Drucken [Email]
Mit Artikel 26 dieser Maschinenrichtlinie wurden die Staaten verpflichtet, diese innerhalb von 24 Monaten nach dem Inkrafttreten, d. h. bis spätestens zum 29. Juni 2008, in nationales Recht umzusetzen. Für Maschinen- und Anlagenbauer gilt, dass die neue Richtlinie 42 Monate nach dem Inkrafttreten, d. h. zum 29. Dezember 2009, angewendet werden muss.

Soweit Betriebsanleitungen von der neuen Richtlinie betroffen sind, haben wir diese Änderungen längst berücksichtigt und beraten Sie gern (Kontakt Karen Koos, Tel.: 040/688 736-16, E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können ).

Eine Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zur alten Maschinenrichtlinie steht auf unserer Webseite zum Download bereit (PDF, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 25 „Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach §3 des Geräte und Produktsicherheitsgesetzes“ vom 18. Juni 2008).

Neue Maschinenrichtlinie 2006-42-EG.pdf 




Für ausführlichere Informationen zur neuen Maschinenrichtlinie empfehlen wir Ihnen das Buch „Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006“, Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., ISBN 978-3-410-16518-7